Impressum eines Online-Shops prüfen: Was drinstehen muss und wie du Angaben kontrollierst

Das Impressum ist die Visitenkarte eines Online-Shops und eines der wichtigsten Prüfmerkmale. Die Verbraucherzentrale nennt ein fehlendes Impressum ein No-Go. Doch auch ein vorhandenes Impressum kann unvollständig oder gefälscht sein, manchmal mit den Daten einer echten Firma. Wer weiß, welche Angaben Pflicht sind und wo man sie kontrolliert, erkennt viele Probleme in wenigen Minuten. Dieser Ratgeber erklärt die Pflichtangaben, die Unterschiede in Österreich und der Schweiz und die öffentlichen Register, mit denen du die Angaben selbst prüfen kannst.
Die Rechtsgrundlage
In Deutschland ergibt sich die Impressumspflicht für geschäftsmäßige digitale Dienste seit dem 14. Mai 2024 aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Das Gesetz hat den früheren § 5 Telemediengesetz abgelöst, inhaltlich haben sich die Pflichtangaben kaum verändert. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link „Impressum“ auf jeder Seite, meist im Fußbereich.
In Österreich regelt § 5 E-Commerce-Gesetz die allgemeinen Informationspflichten, ergänzt durch die Offenlegung nach dem Mediengesetz und Angaben nach der Gewerbeordnung. In der Schweiz verlangt Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von Online-Händlern klare und vollständige Angaben über ihre Identität und Kontaktadresse einschließlich E-Mail.
Für Online-Marktplätze gilt: Jeder gewerbliche Händler auf der Plattform braucht ein eigenes Impressum, das auf seiner Händlerseite erreichbar sein muss.
Die Pflichtangaben im Überblick
Nach § 5 DDG gehören in das Impressum eines Online-Shops der Name und die Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist. Bei juristischen Personen wie GmbH oder AG zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten, etwa die Geschäftsführung oder der Vorstand. Ein Postfach reicht nicht, gefordert ist eine ladungsfähige Anschrift.
Weiter sind Angaben nötig, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse. Ist das Unternehmen in einem Register eingetragen, etwa im Handelsregister, sind das Register und die Registernummer anzugeben. Besitzt es eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ist auch diese zu nennen.
Für bestimmte Berufe und Tätigkeiten gibt es Zusatzangaben, etwa die zuständige Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Bei Kapitalgesellschaften in Abwicklung oder Liquidation ist auch das anzugeben.
Warnzeichen im Impressum
Das deutlichste Warnzeichen ist ein fehlendes Impressum. Fast genauso verdächtig sind Impressen ohne vollständige Anschrift, nur mit E-Mail-Adresse oder Kontaktformular, oder mit einer Adresse, die nicht existiert. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine seltsam wirkende Adresse ein Hinweis auf einen Fakeshop sein kann.
Aufmerksam solltest du werden, wenn eine GmbH oder AG keine Registernummer nennt, wenn Firmenname und Shopname gar nicht zusammenpassen oder wenn die Anschrift im Ausland liegt, der Shop aber vorgibt, ein deutscher Händler zu sein. Auch eine Telefonnummer, die nie erreichbar ist, und eine Freemail-Adresse bei einem angeblich großen Unternehmen sind Hinweise.
Vorsicht bei Impressen, die mit den Daten einer echten Firma arbeiten. Fakeshops kopieren gelegentlich Impressumsangaben seriöser Unternehmen. Der Abgleich mit dem Handelsregister zeigt dann zum Beispiel, dass die eingetragene Firma einen ganz anderen Geschäftszweck hat oder unter einer anderen Website auftritt.
Registernummer im Handelsregister prüfen
Das Handelsregister ist öffentlich. Über das gemeinsame Registerportal der Länder unter handelsregister.de kannst du seit August 2022 kostenlos nach Firmen suchen und Registerauszüge abrufen. Gib den Firmennamen oder das Registergericht und die Nummer ein, etwa „Amtsgericht München, HRB 12345“.
Achte beim Ergebnis auf den genauen Firmennamen, den Sitz, die Geschäftsanschrift, den Gegenstand des Unternehmens und die eingetragenen Vertretungsberechtigten. Stimmen diese Angaben mit dem Impressum überein, ist das ein gutes Zeichen. Gibt es die Firma nicht, ist sie gelöscht oder sitzt sie an einem ganz anderen Ort, solltest du nicht bestellen.
In Österreich heißt das Pendant Firmenbuch, Auszüge bekommst du über die Justiz. Die Firmenbuchnummer hat das Format FN mit Zahl und Prüfbuchstabe, zum Beispiel FN 123456a. In der Schweiz sind die kantonalen Handelsregister zentral über zefix.ch durchsuchbar.
Umsatzsteuer-ID kontrollieren
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beginnt in Deutschland mit DE und neun Ziffern, in Österreich mit ATU und acht Ziffern. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, mit der sich Tippfehler und frei erfundene Nummern oft schon formal erkennen lassen.
Ob eine Nummer tatsächlich vergeben und aktiv ist, zeigt die kostenlose Abfrage im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem VIES der Europäischen Kommission. Je nach Mitgliedstaat zeigt das System bei gültigen Nummern auch Name und Anschrift des Unternehmens. Für Deutschland bestätigt VIES in der Regel nur die Gültigkeit.
In der Schweiz übernimmt die Unternehmens-Identifikationsnummer UID mit dem Format CHE-123.456.789 diese Rolle. Sie ist im UID-Register des Bundesamts für Statistik öffentlich einsehbar, inklusive Name, Sitz und Rechtsform.
Wie wir Impressumsangaben im Register nutzen
Für die Profile in unserem Shop-Register rufen wir das Impressum jedes Shops automatisiert ab. Firma, Registernummer, Registergericht und Umsatzsteuer-ID übernehmen wir nur, wenn sie eindeutig erkennbar sind: Eine Registernummer nur, wenn genau eine Nummer und genau ein Gericht im Umfeld stehen, eine Umsatzsteuer-ID nur, wenn genau eine Nummer mit gültiger Prüfziffer vorhanden ist. Die Firma übernehmen wir nur, wenn sie mit einer Rechtsform endet und zum Namen des Shops passt.
Jede Angabe steht mit dem Abrufdatum im Profil. Felder, die wir nicht sicher belegen können, bleiben leer. Eine leere Zelle heißt deshalb nicht, dass die Angabe fehlt, sondern dass wir sie nicht eindeutig auslesen konnten.
Wir bewerten keine Shops und sprechen keine Urteile aus. Die Angaben sollen dir helfen, selbst zu prüfen. Für eine zweite, automatische Einschätzung verlinken wir den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale.
Sonderfälle: Marktplätze, Dropshipping, Ausland
Auf Marktplätzen steht das Impressum nicht im Fußbereich der Plattform, sondern auf der Profilseite des jeweiligen Händlers, oft unter „Verkäuferinformationen“ oder „Rechtliche Informationen“. Dort gelten dieselben Anforderungen. Fehlen die Angaben, ist der Anbieter entweder privat oder hält sich nicht an die Pflichten, beides solltest du wissen, bevor du kaufst.
Bei Dropshipping-Shops, die Ware direkt vom Lieferanten verschicken lassen, steht im Impressum der Shopbetreiber, nicht der Lieferant. Liegt die Anschrift außerhalb der EU, kann die Durchsetzung deiner Rechte schwierig werden. Prüfe dann besonders die Rückgabebedingungen und die Rücksendeadresse.
Auch Händler aus Drittländern, die ihr Angebot an Kunden in Deutschland richten, unterliegen den Informationspflichten. Eine Anschrift in Asien ist kein Fakeshop-Beweis, aber ein wichtiger Hinweis darauf, wo du im Streitfall ansetzen müsstest und was eine Rücksendung kosten würde.
Impressum ist nur ein Baustein
Ein korrektes Impressum ist notwendig, aber nicht ausreichend. Auch Shops mit vollständigem Impressum können unzuverlässig liefern oder schlechten Service bieten. Und Fakeshops werden immer professioneller. Betrachte das Impressum deshalb zusammen mit anderen Merkmalen: Zahlungsarten im letzten Bestellschritt, Preisniveau, Gütesiegel mit Zertifikatslink, AGB und Erfahrungen anderer Kunden.
Unser Shop-Check fasst diese Merkmale als Fragenliste zusammen und gibt dir eine Einschätzung. Wer häufig bei unbekannten Händlern bestellt, profitiert davon, die Prüfung zur Gewohnheit zu machen.
Und wenn du als Händler unser Profil deines Shops korrigieren möchtest, etwa weil sich Firma oder Registernummer geändert haben, schreib uns mit Beleg über das Kontaktformular. Wir prüfen die Angaben und aktualisieren das Profil.
Häufige Fragen
Was muss im Impressum eines Online-Shops stehen?
Name und ladungsfähige Anschrift, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigte, E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, gegebenenfalls Register mit Nummer und Umsatzsteuer-ID.
Wo prüfe ich eine Handelsregisternummer?
Kostenlos im gemeinsamen Registerportal der Länder unter handelsregister.de.
Wie prüfe ich eine Umsatzsteuer-ID?
In der VIES-Abfrage der Europäischen Kommission. Sie zeigt, ob die Nummer gültig ist.
Reicht ein Postfach als Anschrift?
Nein, verlangt ist eine ladungsfähige Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist.
Welches Gesetz regelt das Impressum?
In Deutschland seit Mai 2024 § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, in Österreich § 5 E-Commerce-Gesetz, in der Schweiz Art. 3 UWG.
Was mache ich, wenn das Impressum falsch ist?
Bestell im Zweifel nicht und prüfe den Shop zusätzlich im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale. Missbraucht ein Shop die Daten einer echten Firma, kannst du diese Firma und die Verbraucherzentrale informieren.
Quellen
- Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder
- Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
- Gemeinsames Registerportal der Länder
- Recherche und Prüfung: Redaktion Allerlei-24.de, Stand 13.10.2026
Ihren Shop eintragen oder Angaben korrigieren
Ein kurzes Formular genügt.
- Kostenloser Basiseintrag
- Prüfung durch die Redaktion
- Antwort per E-Mail
Redaktion
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Allerlei-24.de. Rechtsangaben mit Fundstelle. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Hinweise gern über Kontakt.